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Informationen

Häufige Fragen

Wofür ist die Stadt Gersthofen zuständig und wofür nicht?

Die Möglichkeiten Dinge in der Stadt zu verändern sind vielfältig. Projekte aus den Bereichen Finanzen, Verwaltung, Kultur, Sport, Freizeit, Sicherheit und Ordnung sind grundsätzlich umsetzbar, sofern die Zuständigkeit der Stadt Gersthofen gegeben ist und die Projekte unter die vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien fallen. Auch wenn viele Vorschläge aus den Reihen der Bürger sicher eine Überlegung wert sind, können Sie jedoch aus Gründen der Zuständigkeit nicht im Bürgerhaushalt berücksichtig werden. Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Anstellung von Lehrern in den Grundschulen, der Mittelschule sowie am Gymnasium
  • die Errichtung einer Realschule
  • das Bauen einer Ortsumfahrung/neuen Bundesstraße
  • das Anbieten von Services, die der Verwaltung des Landkreises zugeordnet sind, z.B. KFZ-Zulassung
  • die Regulierung von Immobilienpreisen auf dem privaten Markt

Jeder einzelne Vorschlag wird nach der ersten Beteiligungsphase intern überprüft und mit den jeweiligen Informationen zu Umsetzbarkeit und Budget aus der Verwaltung auf dieser Plattform für das Voting in Phase 3 bereit gestellt.

Warum gibt es einen Bürgerhaushalt bei der Stadt Gersthofen?

Deutschlandweit sind in über 70 Städten und Gemeinden Bürgerhaushalte Bestandteil des Gesamthaushalts. Neben Köln, Bonn, Trier, Leipzig, Freiburg, Mühlheim an der Ruhr und Münster gehören dazu auch die Kommunen Ingolstadt und Unterschleißheim in Bayern.

Mit dem Bürgerhaushalt sollen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gersthofen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv und auf direktem Weg an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen zu können. Das Ziel? Gelebte Bürgerbeteiligung, die zu einem Plus an Lebens- und Aufenthaltsqualität führt.

Der Stadtrat hat deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 beschlossen, einen Bürgerhaushalt in der Stadt Gersthofen einzuführen. Es wurden Geldmittel für die Konzeption und den Projektstart zur Verfügung gestellt - im Jahr 2020 standen dann erstmalig 100.000 Euro für die Umsetzung der Projekte aus dem Bürgerhaushalt zur Verfügung. Auch für das Haushaltsjahr 2023 ist dieser Betrag wieder verfügbar! Dieses Budget wird ausschließlich für die Umsetzung der eingereichten Vorschläge eingesetzt. Zudem wurden vom Stadtrat Richtlinien zur Umsetzung des Bürgerhaushalts beschlossen, diese können Sie hier nachlesen.

Alles rund um das Thema Bürgerhaushalt in Deutschland und die Erfahrungen von anderen Kommunen finden Sie auf dem Informationsportal buergerhaushalt.org der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wie läuft der Bürgerhaushalt ab? Wo kann ich mich beteiligen?

Der Bürgerhaushalt der Stadt Gersthofen durchläuft insgesamt 5 Phasen. In Phase 1 und 3 können sich Bürger:innen der Stadt Gersthofen direkt beteiligen, in Phase 2, 4 und 5 ist die Verwaltung und/oder Politik aktiv. So sehen die verschiedenen Phasen aus:

Phase 1: Ideenphase
Vom 24. Juli bis zum 25. August 2023 können registrierte* Nutzer:innen auf dieser Plattform online Vorschläge einreichen. Diese sind öffentlich einsehbar (mit dem Nutzernamen des Vorschlagenden versehen) und können bewertet sowie kommentiert werden, um ein erstes Stimmungsbild einzuholen. Die Bewertung in Phase 1 hat keinen Einfluss auf das Voting in Phase 3. Die Vorschläge und Kommentare werden von einem Moderationsteam fortlaufend nach den Dialogregeln und ethischen sowie moralischen Grundsätzen überwacht.

*Aus technischen Gründen ist eine Neuanmeldung nötig, da alte Accounts aus den vergangenen Jahren beim Relaunch nicht übernommen werden konnten.

Phase 2: Prüfung der Vorschläge
Vom 28. August bis zum 29. September 2023 werden alle eingereichten Vorschläge innerhalb der Verwaltung der Stadt Gersthofen geprüft und im Falle einer Umsetzbarkeit mit dem voraussichtlichen Budget versehen. Die Vorschläge werden mit dem jeweiligen Feedback der Verwaltung für die Phase 3 - das Voting - vorbereitet.

Achtung: Es können nur Projekte umgesetzt werden, die den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien entsprechen! Diese finden Sie hier.

Phase 3: Wahlphase
Vom 06. Oktober bis zum 03. November können alle registrierten Nutzer:innen über die eingereichten Vorschläge abstimmen. Aus dieser Abstimmung gehen die Siegerprojekte hervor, welche im kommenden Haushaltsjahr mit einem maximalen Budget von 100.000 Euro umgesetzt werden.

Phase 4: Formale Freigabe durch den Stadtrat
Nach dem Ablauf der Abstimmung werden die Projekte, welche die meisten Stimmen erhalten haben, in die Haushaltplanung übertragen. Es werden alle Projekte der Stimmreihenfolge nach umgesetzt, die zusammen ein maximales Budget von 100.000 Euro erreichen. Der Stadtrat beschließt die Verwendung der Mittel formal im Rahmen seiner Haushaltsberatungen und der Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2023.

Phase 5: Durchführung und Bericht
Im Jahr 2024 startet die Planung und Durchführung - je nach Umfang - der Siegerprojekte und -maßnahmen.

Teilnahme am Bürgerhaushalt 2024 ohne Onlinezugang

Sie kennen jemanden, der gerne am Bürgerhaushalt mit einem Vorschlag teilnehmen möchte, aber keine Möglichkeit zur Online-Registrierung hat? Melden Sie sich unter 0821/2491-103 oder schicken Sie eine E-Mail an presse@gersthofen.de. Wir helfen gerne weiter!

Downloads

Richtlinien Bürgerhaushalt

2019
Bürgerhaushalt
Datei

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